AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Artrevolver GmbH, Roßmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main („Heyrecruit“)
Heyrecruit betreibt unter der Domain https://www.heyrecruit.de/ (nachfolgend „Plattform“) die E-Recruiting-Software „Heyrecruit“. Kunden können über die Plattform Stellenanzeigen erstellen, ein eigenes Jobportal betreiben, Bewerbungen empfangen und verwalten sowie mit Bewerbern kommunizieren. Zudem vermittelt Heyrecruit die Veröffentlichung von Stellenanzeigen bei ausgewählten Drittanbietern. Für die Nutzung der Plattform und die Vermittlung von Stellenanzeigen gelten die nachfolgenden Bedingungen.
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Heyrecruit gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Heyrecruit ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung der Plattform zum Recruiting neuer Mitarbeiter für die Dauer des Vertrages (Software as a Service). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung der gewählten Lizenz. Heyrecruit bietet dem Kunden außerdem die Option an, Stellenanzeigen auf Webseiten bestimmter Drittanbieter zu veröffentlichen (Ziffer 6).
1.4 Das Angebot von Heyrecruit richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Registrierung, dass er die Plattform in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
1.5 Bestandteil des Vertrages sind in dieser Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen bzw. das Auftragsformular, (2) der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Ziffer 9.2 – in Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten vorrangig –, (3) diese AGB, (4) die Leistungsbeschreibung der gewählten Lizenz.
2. Registrierung, Vertragsschluss und Account
2.1 Zur Inanspruchnahme der Plattform registriert sich der Kunde und eröffnet ein Benutzerkonto („Account“). Die Eröffnung darf nur durch eine bevollmächtigte oder vertretungsberechtigte Person des Kunden erfolgen. Die erforderlichen Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
2.2 Mit Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande (a) mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail von Heyrecruit oder (b) bei individueller Beauftragung mit beidseitiger Unterzeichnung des Auftragsformulars oder dessen Bestätigung durch Heyrecruit in Textform. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
2.3 Heyrecruit ist berechtigt, jederzeit einen Nachweis der Vertretungsberechtigung der für den Kunden handelnden Person zu verlangen. Wird der Nachweis nicht innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Zugang der Aufforderung erbracht, kann Heyrecruit den Account bis zur Vorlage des Nachweises sperren.
2.4 Heyrecruit kann den Account ganz oder teilweise sperren, wenn (a) konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt, (b) sich der Kunde mit nicht unerheblichen Zahlungen in Verzug befindet (Verzug mit mindestens einer Monatsvergütung) oder (c) die Sicherheit der Plattform dies erfordert. Heyrecruit wird bei der Sperrung die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen, ihn nach Möglichkeit vorab informieren und die Sperrung aufheben, sobald ihr Grund entfallen ist. Die Vergütungspflicht des Kunden besteht während einer Sperrung fort, die der Kunde zu vertreten hat. Beruht eine Sperrung ausschließlich auf Umständen, die Heyrecruit zu vertreten hat, entfällt die Vergütung anteilig für die Dauer der Sperrung.
2.5 Heyrecruit ist berechtigt, Logos, Bilder oder sonstige Inhalte auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn und soweit konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ihre Veröffentlichung gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt.
2.6 Soweit Heyrecruit eine kostenfreie Testphase anbietet, endet diese automatisch mit Ablauf des Testzeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Kommt im Anschluss kein kostenpflichtiger Vertrag zustande, werden die im Testzeitraum eingestellten Daten 30 Tage nach Ablauf der Testphase gelöscht; Ziffer 13.5 gilt entsprechend.
3. Verfügbarkeit und Wartung
3.1 Heyrecruit stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel am Übergabepunkt zum Internet bereit. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht: (a) angekündigte Wartungsfenster nach Ziffer 3.2, (b) Ausfallzeiten aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Heyrecruit (z. B. höhere Gewalt, Störungen des Internets oder von Telekommunikationsnetzen, Angriffe Dritter) sowie (c) Ausfallzeiten, die der Kunde zu vertreten hat. Maßgeblich für die Berechnung der Verfügbarkeit sind die Messungen von Heyrecruit am Übergabepunkt zum Internet, sofern der Kunde nicht Abweichendes nachweist.
3.2 Geplante Wartungsarbeiten führt Heyrecruit nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch und kündigt sie, soweit sie zu einer Nichtverfügbarkeit führen können, mit angemessenem Vorlauf in Textform oder innerhalb der Plattform an. Außerplanmäßige Wartungsarbeiten, die zur Abwehr von Gefahren für die Plattform oder die Daten der Kunden erforderlich sind, dürfen jederzeit durchgeführt werden; Heyrecruit informiert den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig.
3.3 Heyrecruit entwickelt die Plattform laufend weiter. Heyrecruit darf Funktionen ändern oder ergänzen, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang im Kern erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
4. Nutzungsrechte des Kunden
4.1 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform im Rahmen der gewählten Lizenz für eigene Recruiting-Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung für Dritte – insbesondere die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte oder die Nutzung im Rahmen von Personaldienstleistungen für Dritte – bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) ist nur im Rahmen mandantenfähiger Lizenzen gestattet.
4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, soweit dies nicht durch §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist, oder Inhalte der Plattform automatisiert auszulesen.
4.3 Schnittstellen (API) und Einbindungen (iFrame) dürfen nur im dokumentierten Umfang und für die vertraglich vorgesehenen Zwecke genutzt werden.
4.4 Die Nutzung der Plattform hat im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Kunden zu erfolgen. Heyrecruit kann in der Leistungsbeschreibung angemessene technische Nutzungsgrenzen (z. B. Speicherplatz, Anzahl der Nutzer, API-Aufrufe) festlegen. Bei erheblicher Überschreitung wird Heyrecruit den Kunden zunächst kontaktieren, um ein Upgrade oder eine Anpassung der Nutzung abzustimmen.
5. KI-gestützte Funktionen
5.1 Die Plattform enthält Funktionen, die auf künstlicher Intelligenz beruhen, insbesondere zur Aufbereitung und Optimierung von Texten (z. B. Stellenanzeigen) sowie zur Unterstützung bei der Zuordnung von Kandidaten zu Stellenanzeigen („KI-Funktionen“). Der jeweilige Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
5.2 Heyrecruit betreibt die KI-Funktionen derzeit ausschließlich auf eigenen bzw. eigens angemieteten Systemen in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland; der jeweils aktuelle Stand der eingesetzten Systeme und Unterauftragsverarbeiter ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Eine Übermittlung von Kunden- oder Bewerberdaten an externe KI-Anbieter erfolgt nur, soweit sie in der Leistungsbeschreibung bzw. im Auftragsverarbeitungsvertrag ausgewiesen ist; derzeit findet keine solche Übermittlung statt. Kunden- und Bewerberdaten werden nicht zum Training oder Fine-Tuning von KI-Modellen verwendet. Die Angaben in dieser Ziffer beschreiben den geschuldeten Leistungsstand; sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Rechtssinne dar.
5.3 Die Ergebnisse der KI-Funktionen sind Vorschläge und Unterstützungsleistungen. Sie ersetzen keine eigene Prüfung und keine Entscheidung des Kunden. Insbesondere trifft ausschließlich der Kunde sämtliche Entscheidungen im Bewerbungsverfahren (z. B. Einladung, Ablehnung, Einstellung); die KI-Funktionen treffen keine automatisierten Einzelentscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte oder KI-überarbeitete Inhalte vor ihrer Veröffentlichung auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Diskriminierungsfreiheit (insbesondere AGG-Konformität) zu prüfen. Für veröffentlichte Inhalte und für die Gestaltung seiner Auswahlprozesse bleibt der Kunde verantwortlich.
5.5 Heyrecruit informiert in der Leistungsbeschreibung bzw. Produktdokumentation über Funktionsweise, Einsatzzweck und Grenzen der KI-Funktionen. Heyrecruit wird die KI-Funktionen an die jeweils anwendbaren Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) – einschließlich etwaiger künftig anwendbarer Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme – rechtzeitig anpassen; Ziffer 3.3 gilt entsprechend. Der Kunde ist Betreiber der KI-Funktionen im Sinne der KI-Verordnung und für die Erfüllung der ihn als Betreiber treffenden Pflichten verantwortlich, insbesondere für die menschliche Aufsicht über die Nutzung, die Verwendung entsprechend der Dokumentation und etwaige Informationspflichten gegenüber Bewerbern. Heyrecruit unterstützt den Kunden hierbei durch Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation und Informationen.
5.6 Der Kunde kann die KI-Matching-Funktionen deaktivieren.
6. Vermittlung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern
6.1 Heyrecruit bietet zwei Varianten der Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf Jobportalen/Jobbörsen Dritter („Drittanbieter“) an: (a) die kostenpflichtige Veröffentlichung einzelner oder mehrerer Stellenanzeigen bei Drittanbietern für einen bestimmten Zeitraum gegen gesonderte Vergütung („Premium-Schaltung“, Ziffern 6.3 bis 6.7) sowie (b) die Übermittlung von Stellenanzeigen an ausgewählte Drittanbieter ohne gesonderte Vergütung im Rahmen der gewählten Lizenz („integriertes Multiposting“, „integriertes Performance-Multiposting“, Ziffer 6.2).
6.2 Beim „integrierten Multiposting“ (auch „integriertes Performance-Multiposting“) übermittelt Heyrecruit Stellenanzeigen des Kunden in strukturierten Daten an ausgewählte Drittanbieter. Es handelt sich um eine Unterstützungsleistung: Ob, wann, wo, wie lange und in welcher Form eine Anzeige ausgespielt wird, entscheidet allein der jeweilige Drittanbieter nach seinen Bestimmungen und seiner Ausspielungslogik. Heyrecruit schuldet weder die Ausspielung noch eine bestimmte Reichweite, Platzierung oder Ausspielungsdauer; ein Anspruch des Kunden auf Ausspielung oder auf Information über Erfolg oder Nichterfolg der Ausspielung besteht nicht. Heyrecruit kann die in das integrierte Multiposting einbezogenen Drittanbieter ändern oder die Einbeziehung einzelner Drittanbieter beenden; Ziffer 3.3 gilt entsprechend. Die Ziffern 6.3 bis 6.7 finden auf das integrierte Multiposting keine Anwendung.
6.3 Der Vertrag über eine Premium-Schaltung wird über den Shop auf der Plattform zu den dort genannten Konditionen geschlossen. Heyrecruit schuldet die ordnungsgemäße Aufbereitung der Stellenanzeige(n) in strukturierten Daten, deren Übermittlung an den jeweiligen Drittanbieter und die Beauftragung der Veröffentlichung innerhalb des im Shop angegebenen Zeitraums (Ziffer 6.4). Die Veröffentlichung selbst erfolgt durch den Drittanbieter nach dessen Bedingungen. Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot im Shop.
6.4 Der Zeitpunkt der Veröffentlichung liegt in der Regel innerhalb des im Shop angegebenen Zeitraums; dieser wird dem Kunden vor Abschluss des Buchungsprozesses angezeigt. „Freigabe“ im Sinne dieser AGB ist die Bestätigung des Kunden im Buchungsprozess, dass die Stellenanzeige mit dem in der Plattform angezeigten Inhalt veröffentlicht werden soll; maßgeblich ist der Inhalt zum Zeitpunkt der Freigabe. Eine Vorschau der endgültigen Darstellung auf dem Portal des Drittanbieters ist nicht geschuldet, da sich die Darstellung nach dessen Gestaltungsvorgaben richtet (Ziffer 6.5). Wann immer technisch möglich, stellt Heyrecruit nach der Veröffentlichung einen Link zur gebuchten Anzeige zur Verfügung.
6.5 Heyrecruit wird sich bei der Übergabe der Stellenanzeigen bemühen, die Vorgaben des Kunden bestmöglich umzusetzen. Die Gestaltung der Stellenanzeige richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Drittanbieters.
6.6 Änderungen an der Stellenanzeige nach erfolgter Freigabe und während des Veröffentlichungszeitraums nimmt Heyrecruit nur vor, wenn dies technisch möglich ist, der Drittanbieter dies zulässt und es inhaltlich zumutbar ist. Vom Drittanbieter hierfür erhobene Kosten trägt der Kunde. Wesentliche Änderungen der Stellenbeschreibung erfordern die Beauftragung einer neuen Premium-Schaltung.
6.7 Lehnt ein Drittanbieter die Veröffentlichung einer Premium-Schaltung ab oder entfernt er sie vorzeitig, ohne dass Heyrecruit dies zu vertreten hat, informiert Heyrecruit den Kunden unverzüglich. Beruht die Ablehnung oder Entfernung nicht auf Umständen aus der Sphäre des Kunden (insbesondere nicht auf dem Inhalt der Anzeige), kann der Kunde nach seiner Wahl die Übermittlung einer angepassten Anzeige oder die anteilige Erstattung der auf den nicht erbrachten Veröffentlichungszeitraum entfallenden Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bestehen insoweit nur nach Maßgabe von Ziffer 12.
6.8 Heyrecruit schuldet in beiden Varianten keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht den Eingang von Bewerbungen, das Auffinden geeigneter Kandidaten oder den Abschluss von Arbeitsverträgen.
7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten verantwortlich. Er wird Passwörter geheim halten, nicht weitergeben und bei Missbrauch, Verlust oder einem entsprechenden Verdacht Heyrecruit unverzüglich per E-Mail an support@heyrecruit.de informieren.
7.2 Der Kunde beachtet beim Einstellen von Stellenanzeigen und Inhalten alle anwendbaren Gesetze und Rechtsvorschriften (insbesondere AGG, UWG, Urheber- und Markenrecht). Er darf keine Inhalte einstellen oder verbreiten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich; Heyrecruit prüft Angaben und Stellenanzeigen nicht auf Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit.
7.3 Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, hochgeladene Logos, Bilder und sonstige Dateien öffentlich zugänglich zu machen, und dass diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Dateien mit Gewaltdarstellungen sowie pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, verleumderischen oder sonst rechtswidrigen Inhalten sind unzulässig. Bilder oder Fotos von Personen dürfen nur mit deren Einverständnis eingestellt werden.
7.4 Der Kunde stellt sicher, dass Seiten, in die er Heyrecruit integriert (iFrame/API), ausschließlich per HTTPS aufrufbar sind und über ein gültiges SSL-/TLS-Zertifikat verfügen. Der Kunde stellt seinen Bewerbern eine dem geltenden Recht entsprechende Datenschutzerklärung zur Verfügung; dies kann er über das Heyrecruit-Backend oder auf der Seite tun, in die er Heyrecruit integriert.
7.5 Der Kunde wirkt in dem erforderlichen Umfang mit, insbesondere durch aktuelle Kontaktdaten, die unverzügliche Meldung von Störungen und die Prüfung von Stellenanzeigen vor deren Freigabe.
7.6 Fügt der Kunde personenbezogene Daten eines Bewerbers manuell dem System hinzu, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit (einschließlich einer ggf. erforderlichen Einwilligung des Bewerbers) selbst sicherzustellen.
8. Rechteeinräumung; Referenznennung
8.1 Der Kunde räumt Heyrecruit das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte, auf die Dauer des Vertrages, sowie eine anschließende technische Abwicklungsphase (insbesondere Datensicherungen nach Ziffer 11, Datenexporte nach Ziffer 13.5 und das Auslaufen bereits gebuchter Veröffentlichungszeiträume bei Drittanbietern) beschränkte Recht ein, die von ihm eingestellten Inhalte (insbesondere Logos, Marken, Fotos, Texte) zu den Zwecken dieses Vertrages zu nutzen, insbesondere sie auf der Plattform und im Jobportal zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen sowie im Rahmen der Veröffentlichung bei Drittanbietern diesen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen. Heyrecruit darf Logos technisch anpassen (z. B. vergrößern, verkleinern, in Schwarz-Weiß einfärben), soweit dies für die Darstellung erforderlich ist.
8.2 Heyrecruit ist berechtigt, den Kunden während der Vertragslaufzeit unter Verwendung seines Namens und Logos als Referenzkunden auf seinen Webseiten und in Präsentationen zu nennen. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen; Heyrecruit entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Arbeitstagen.
9. Datenschutz; Auftragsverarbeitung
9.1 Soweit Heyrecruit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Bewerberdaten), ist der Kunde Verantwortlicher und Heyrecruit Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.
9.2 Die Parteien schließen den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO („AVV“) ab. Der AVV wird dem Kunden im Registrierungs- bzw. Bestellprozess zur Verfügung gestellt und wird mit Vertragsschluss verbindlicher Vertragsbestandteil; er ist zusätzlich jederzeit im Backend abrufbar. In Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten geht der AVV diesen AGB vor.
9.3 Sämtliche Auftragsverarbeitung erfolgt in Rechenzentren innerhalb der EU/des EWR; Einzelheiten, insbesondere die eingesetzten Subunternehmer, ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
10. Vergütung; Zahlungsbedingungen; Preisanpassung
10.1 Die Vergütung für die Nutzung der Plattform ergibt sich aus der gewählten Lizenz bzw. dem im Vertrag angegebenen Preis. Für die Vermittlung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern gelten die Preise der jeweiligen Angebotsbeschreibung im Shop; der dort angegebene Gesamtpreis wird mit Vertragsschluss in Rechnung gestellt.
10.2 Die Vergütung für die Plattformnutzung wird zu Beginn jeder Vertragslaufzeit im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen werden per E-Mail an die im Account hinterlegte Rechnungsadresse versandt.
10.3 Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Heyrecruit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nach oder werden Zahlungen rückbelastet, ist Heyrecruit – vorbehaltlich weitergehender Ansprüche – berechtigt, die Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen (Ziffer 2.4).
10.4 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
10.5 Heyrecruit kann die Vergütung für die Plattformnutzung mit Wirkung zum Beginn des jeweils nächsten Abonnementzeitraums anpassen. Für den laufenden Abonnementzeitraum bleibt die vereinbarte Vergütung unverändert. Preisanpassungen kündigt Heyrecruit mindestens sechs Wochen vor Beginn des Abonnementzeitraums, zu dem sie wirksam werden sollen, in Textform an. Die Ankündigung enthält die neue Vergütung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie einen Hinweis auf das Kündigungsrecht nach Ziffer 10.5 und die Folgen einer unterbliebenen Kündigung. Erfolgt die Ankündigung später, verschiebt sich das Wirksamwerden der Anpassung auf den Beginn des darauffolgenden Abonnementzeitraums. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag abweichend von Ziffer 13.1 bis zum Wirksamwerden der Erhöhung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die angepasste Vergütung ab dem angekündigten Zeitpunkt.
10.6 Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
11. Datensicherung
Heyrecruit führt regelmäßige Sicherungen der auf der Plattform gespeicherten Daten durch, mindestens einmal täglich, und bewahrt Sicherungen für 30 Tage an physisch unabhängigen Standorten auf.
12. Haftung; Freistellung
12.1 Heyrecruit haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, (d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie (e) im Umfang einer von Heyrecruit ausdrücklich als solche bezeichneten Garantie.
12.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Heyrecruit – außer in den Fällen der Ziffer 12.1 – begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Die Haftung nach Ziffer 12.2 ist je Vertragsjahr insgesamt auf die für das jeweilige Vertragsjahr vereinbarte Jahresvergütung begrenzt. Dies gilt nicht, soweit im Einzelfall der bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbare Schaden diesen Betrag übersteigt; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4 Im Übrigen ist die Haftung von Heyrecruit für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von Heyrecruit für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Plattform (§ 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB) ist ausgeschlossen.
12.6 Bei Datenverlust haftet Heyrecruit nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach Ziffer 11 entstanden wäre. Die Pflichten von Heyrecruit aus Ziffer 11 bleiben unberührt.
12.7 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die Einschränkungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Heyrecruit.
12.8 Werden gegen eine Partei Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO geltend gemacht, haften die Parteien im Innenverhältnis entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an der Verantwortung für den Schaden (Art. 82 Abs. 5 DSGVO). Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 12 gelten nicht im Verhältnis zu betroffenen Personen; im Innenverhältnis der Parteien bleiben sie unberührt.
12.9 Ansprüche des Kunden gegen Heyrecruit aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 12.1 sowie soweit das Gesetz zwingend eine längere Verjährung vorsieht.
12.10 Der Kunde stellt Heyrecruit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Heyrecruit wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden auf der Plattform eingestellten Inhalte geltend machen, und erstattet Heyrecruit die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich der notwendigen Kosten der Verteidigung in behördlichen Verfahren, die durch solche Inhalte veranlasst sind. Heyrecruit informiert den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung und gibt ihm – soweit rechtlich möglich – Gelegenheit, die Verteidigung auf eigene Kosten zu übernehmen. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche von Heyrecruit bleiben unberührt.
13. Laufzeit; Kündigung; Folgen der Vertragsbeendigung
13.1 Der Vertrag über die Plattformnutzung wird mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen, sofern bei Vertragsschluss keine abweichende Laufzeit vereinbart wird. Er verlängert sich jeweils automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
13.2 Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail an support@heyrecruit.de oder per Brief.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Heyrecruit insbesondere vor, wenn (a) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist, (b) der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt.
13.4 Verträge über die Vermittlung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern enden automatisch mit Ablauf des im Angebot genannten Gültigkeitszeitraums; die ordentliche Kündigung ist insoweit ausgeschlossen.
13.5 Folgen der Vertragsbeendigung:
a) Der Kunde kann seine Daten (einschließlich Bewerberdaten) bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit über die Exportfunktion der Plattform selbst in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren.
b) Nach Vertragsende und Schließung des Accounts kann der Kunde innerhalb von 30 Kalendertagen einen Export seiner Daten über den Support (support@heyrecruit.de) anfordern. Heyrecruit stellt den Export in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Der erste Export nach Vertragsende ist für den Kunden unentgeltlich; für weitere Exporte kann Heyrecruit eine angemessene Vergütung nach Aufwand verlangen.
c) Mit Vertragsende werden noch aktive Stellenanzeigen deaktiviert und das Jobportal des Kunden abgeschaltet.
d) Nach Ablauf der Frist gemäß lit. b löscht Heyrecruit sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden unwiederbringlich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, und bestätigt die Löschung auf Anforderung in Textform. Das Wahlrecht des Kunden aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Rückgabe oder Löschung) bleibt unberührt.
13.6 Heyrecruit ist berechtigt, im Rahmen des Vertrages anfallende Daten in anonymisierter und aggregierter Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Bewerber oder andere identifizierbare Personen zulässt, zur Verbesserung, Absicherung und statistischen Auswertung der Plattform zu nutzen, auch über das Vertragsende hinaus.
14. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrages. Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
15. Höhere Gewalt
15.1 Keine Partei ist zur Leistung verpflichtet, solange und soweit sie durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen) an der Leistung gehindert ist. Pandemien und Epidemien gelten nur dann als höhere Gewalt, soweit sie die Leistungserbringung, insbesondere die Verfügbarkeit der Plattform, unmittelbar beeinträchtigen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich in Textform über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Wegfall des Ereignisses.
15.2 Ist die Nutzung der Plattform infolge höherer Gewalt vollständig oder ganz überwiegend nicht möglich, entfällt die Vergütungspflicht des Kunden anteilig für die Dauer der Beeinträchtigung; im Übrigen bleibt die Vergütungspflicht unberührt. Höhere Gewalt lässt den Bestand des Vertrages unberührt und begründet für sich genommen keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung. Dauert das Ereignis jedoch länger als 60 Kalendertage ununterbrochen an, kann jede Partei den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft außerordentlich in Textform kündigen; bereits gezahlte Vergütung für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung erstattet Heyrecruit anteilig.
16. Änderungen dieser AGB
16.1 Heyrecruit kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bestandskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Vorgaben oder technischen Weiterentwicklungen der Plattform erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs im Kernbereich oder der Vergütung sind hiervon ausgenommen; für Preisänderungen gilt Ziffer 10.5.
16.2 Heyrecruit kündigt Änderungen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an und weist dabei auf das Widerspruchsrecht des Kunden und die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Ankündigung genannten Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung in Textform kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
17.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Heyrecruit in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
17.5 Arbeitstage im Sinne dieser AGB sind die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Hauptsitz von Heyrecruit.
18. Support
Kunden mit einer Heyrecruit-Lizenz erhalten Support per E-Mail unter support@heyrecruit.de. Reaktionszeiten und ggf. weitergehende Supportleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der gewählten Lizenz.
Stand 08/2026

