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Jana arbeitet seit zwei Jahren samstags bei Dir im Verkauf. 43 Stunden im Monat, 13,90 Euro die Stunde, macht 597,70 Euro. Sauber unter der Minijob-Grenze. Niemand muss sich um irgendetwas kümmern.
Im Januar steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Jana bekommt automatisch 627,80 Euro und bleibt trotzdem Minijobberin, weil auch die Grenze auf 633 Euro wächst. Für Jana ändert sich also fast nichts. Für Dich schon: Derselbe Samstag kostet Dich ab 2027 voraussichtlich rund 87 Euro mehr im Monat, gut 1.000 Euro im Jahr. Pro Aushilfe.
Der Mindestlohn ist dabei nur ein Teil der Rechnung. Gleichzeitig steigt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung deutlich, und die Bundesregierung will die Pauschsteuer mehr als verdoppeln. Wer acht Aushilfen beschäftigt, landet so schnell bei über 8.000 Euro Mehrkosten im Jahr.
In diesem Artikel erfährst Du, was ab Januar 2027 für Minijobs gilt und was bisher nur geplant ist. Du siehst, wie viele Stunden noch drin sind und was Dich ein Minijobber künftig wirklich kostet. Und weil höhere Kosten die Suche nach guten Aushilfen nicht leichter machen, zeigen wir Dir am Ende, wie Du Minijobber findest, ohne mehr für das Recruiting auszugeben.
Minijob 2027 auf einen Blick
Nicht alles, was gerade über Minijobs berichtet wird, ist schon beschlossen. Die Tabelle zeigt Dir den Stand vom Oktober 2026 und trennt sauber zwischen geltendem Recht und Plänen.
| 2026 | 2027 | Stand | |
|---|---|---|---|
| Mindestlohn | 13,90 € | 14,60 € | gilt, per Verordnung festgelegt |
| Minijob-Grenze pro Monat | 603 € | 633 € | gilt, steigt automatisch mit |
| Minijob-Grenze pro Jahr | 7.236 € | 7.596 € | gilt, steigt automatisch mit |
| Übergangsbereich (Midijob) | 603,01 bis 2.000 € | 633,01 bis 2.000 € | gilt, steigt automatisch mit |
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung | 13 % | voraussichtlich 17,5 % | Gesetz verkündet |
| Pauschsteuer | 2 % | 5 % | nur Regierungsentwurf |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung | 15 % | 15 % | unverändert |
| Pauschalbeitrag Pflegeversicherung | keiner | keiner | 3,6 % ab 2028 geplant |
Alle Prozentwerte gelten für gewerbliche Minijobs. Für Minijobs im Privathaushalt gelten eigene, niedrigere Sätze, der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung bleibt dort bei 5 Prozent.
Warum steht bei der Krankenversicherung „voraussichtlich“? Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, koppelt den Pauschalbeitrag ab 2027 an den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Den Zusatzbeitrag legt das Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr im Herbst neu fest. Mit dem aktuellen Wert ergeben sich 17,5 Prozent, und der Satz kann sich künftig jedes Jahr ändern.
Die höhere Pauschsteuer steht dagegen bisher nur im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, den das Kabinett am 2. September 2026 beschlossen hat. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 Euro im Monat beziehungsweise 7.596 Euro im Jahr. Seit Oktober 2022 ist sie an den Mindestlohn gekoppelt und wird nach einer festen Formel in § 8 SGB IV berechnet:
Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro.
Für 2027 heißt das: 14,60 Euro × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Hinter der Formel steckt eine einfache Idee: Ein Minijob soll immer genau zehn Wochenstunden zum Mindestlohn ermöglichen. Steigt der Mindestlohn, wächst die Grenze automatisch mit. Du musst dafür nichts beantragen.
Die Grenze darf übrigens gelegentlich und unvorhersehbar überschritten werden, etwa wenn jemand kurzfristig für eine erkrankte Kollegin einspringt. Erlaubt ist das in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten, und in diesen Monaten maximal bis zum Doppelten der Grenze, also 1.266 Euro. Geplante Mehrarbeit, etwa für das Weihnachtsgeschäft, fällt nicht darunter.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?
Zum Mindestlohn sind es 2027 rund 43,3 Stunden im Monat, also im Schnitt zehn Stunden pro Woche. Das ist praktisch genauso viel wie 2026, weil Grenze und Mindestlohn im Gleichschritt steigen. Zahlst Du mehr als den Mindestlohn, sinkt die Stundenzahl entsprechend:
| Stundenlohn | Maximal pro Monat | Im Schnitt pro Woche |
|---|---|---|
| 14,60 € (Mindestlohn) | 43,3 Stunden | 10,0 Stunden |
| 15,00 € | 42,2 Stunden | 9,7 Stunden |
| 16,00 € | 39,5 Stunden | 9,1 Stunden |
| 17,00 € | 37,2 Stunden | 8,5 Stunden |
| 18,00 € | 35,1 Stunden | 8,1 Stunden |
Zwei Stolperfallen solltest Du vor dem Jahreswechsel prüfen:
Verträge, die die Grenze 2026 voll ausreizen
Wer heute 43,38 Stunden zum Mindestlohn vereinbart hat, landet ab Januar bei 633,35 Euro und damit 35 Cent über der Grenze. Die Stundenzahl muss dann leicht sinken.
Verträge mit festem Monatslohn
Steht im Vertrag „603 Euro im Monat“ bei 43 Stunden, reicht das ab 2027 nicht mehr für den Mindestlohn. Du musst mindestens 627,80 Euro zahlen oder die Stunden reduzieren.
Und noch ein Klassiker, der regelmäßig Minijobs kippt: Ist im Vertrag keine feste Wochenarbeitszeit vereinbart, gelten bei Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG automatisch 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Das wären 2027 über 1.260 Euro im Monat. Aus dem Minijob wird dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Schreib die Stundenzahl deshalb immer in den Vertrag!
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber ab 2027?
Die folgenden Vorlagen sind in der Sie-Form formuliert, weil das bei Absagen in den meisten Unternehmen üblich ist. Wenn Ihr Bewerber duzt, passe die Muster einfach an. Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern und ergänze, wo möglich, einen persönlichen Satz.
| Abgabe | 2026 (603 €) | 2027 (633 €) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (13 % / 17,5 %) | 78,39 € | 110,78 € |
| Rentenversicherung (15 %) | 90,45 € | 94,95 € |
| Pauschsteuer (2 % / 5 %) | 12,06 € | 31,65 € |
| Umlage U1 (0,8 %) | 4,82 € | 5,06 € |
| Umlage U2 (0,22 %) | 1,33 € | 1,39 € |
| Insolvenzgeldumlage (0,15 %) | 0,90 € | 0,95 € |
| Abgaben gesamt | 187,96 € (31,17 %) | 244,78 € (38,67 %) |
| Kosten inklusive Lohn | 790,96 € | 877,78 € |
Für 2027 sind die Umlagen mit den Sätzen von 2026 angesetzt, die neuen Werte veröffentlicht die Minijob-Zentrale zum Jahreswechsel. Dazu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, der von Deiner Berufsgenossenschaft abhängt. Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist.
Spannender als die Monatssumme ist der Blick auf die Arbeitsstunde. Eine Stunde zum Mindestlohn kostet Dich 2026 inklusive Abgaben 18,23 Euro. Ab 2027 sind es 20,25 Euro, 11 Prozent mehr für exakt dieselbe Arbeit. Kommt die höhere Pauschsteuer doch nicht, sind es 19,81 Euro.
Ein Hebel, den viele übersehen: Die Pauschsteuer ist keine Pflicht. Du kannst den Minijob auch nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abrechnen (§ 40a EStG). Bei Minijobbern ohne Hauptjob, also mit Steuerklasse I, fällt bei 633 Euro im Monat in der Regel keine Lohnsteuer an. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, sollte Dein Lohnbüro prüfen, weil es sich auf die Steuererklärung des Minijobbers auswirken kann. Bei Steuerklasse V oder VI bleibt die Pauschsteuer meist die bessere Wahl.
Wird der Minijob abgeschafft?
Diese Frage wird gerade häufig gestellt, und das hat einen Grund. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat im Juni 2026 empfohlen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen, mit einer möglichen Ausnahme für Schülerinnen und Schüler. Beschlossen ist davon nichts. Nach Aussagen des Handelsverbands Deutschland ist eine Abschaffung aus Regierungskreisen inzwischen vom Tisch, wie die Personalwirtschaft berichtet. Offiziell entschieden ist das aber nicht.
Sicher ist dagegen: Minijobs werden für Arbeitgeber Schritt für Schritt teurer. Nach dem höheren Krankenversicherungsbeitrag und der geplanten Pauschsteuer liegt bereits der nächste Baustein auf dem Tisch. Am 30. September 2026 hat das Kabinett den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er sieht ab dem 1. Januar 2028 einen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 Prozent für gewerbliche Minijobs vor. Damit würden die Abgaben auf über 42 Prozent steigen. Einen guten Überblick über alle laufenden Vorhaben hält die Minijob-Zentrale aktuell.
Minijob oder Teilzeit: Was ist für Arbeitgeber günstiger?
Für Dich als Arbeitgeber war der Minijob schon bisher nicht das günstigste Modell. Bei einer normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegt Dein Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen bei rund 21 Prozent, beim Minijob waren es schon 2026 über 31 Prozent. Ab 2027 wächst der Abstand weiter.
Der Minijob punktet an anderer Stelle: Für viele Beschäftigte gilt brutto gleich netto. Studierende, Rentnerinnen, Eltern mit wenig Zeit und Menschen mit Hauptjob suchen genau dieses Modell, gerade wer im Nebenjob sonst Steuerklasse VI hätte. Wer nur zehn Stunden pro Woche arbeiten möchte, bewirbt sich selten auf eine Teilzeitstelle mit Abzügen.
Unsere Empfehlung: Rechne pro Rolle. Brauchst Du ohnehin mehr als zehn Stunden pro Woche, kann eine Teilzeitstelle günstiger sein und spricht zusätzlich Bewerber an, die mehr arbeiten wollen. Vorsicht beim Midijob: Am unteren Rand des Übergangsbereichs liegt Dein Arbeitgeberanteil bewusst höher als bei normaler Beschäftigung. Erst Richtung 2.000 Euro nähert er sich dem regulären Satz an. Für Aushilfen, Wochenenden und Stoßzeiten bleibt der Minijob dagegen oft das Modell, für das sich überhaupt jemand findet.
Was Du jetzt tun solltest: Checkliste für Arbeitgeber
Bis zum Jahreswechsel sind es noch knapp drei Monate. Diese Punkte solltest Du bis dahin erledigen:
- Stundenlöhne prüfen: Ab 1. Januar 2027 muss jede Stunde mit mindestens 14,60 Euro bezahlt werden. Das gilt auch für Minijobber.
- Verträge an der Grenze anpassen: Verträge mit 43,38 Stunden oder einem festen Monatslohn von 603 Euro brauchen eine neue Stundenzahl oder einen neuen Betrag.
- Feste Arbeitszeit vereinbaren: Jeder Minijob-Vertrag braucht eine konkrete Wochen- oder Monatsstundenzahl, sonst greift die 20-Stunden-Regel.
- Lohnsoftware aktualisieren: Neue Grenze, neuer KV-Satz, und sobald beschlossen, die neue Pauschsteuer. Frag bei Deinem Lohnbüro nach, ob alles rechtzeitig eingespielt wird.
- Personalkosten 2027 neu kalkulieren: Plane die höhere KV-Pauschale fest ein und die Pauschsteuer als Puffer, solange das Gesetz nicht verabschiedet ist.
- Besteuerungsart prüfen: Für Minijobber mit Steuerklasse I kann die Abrechnung nach Lohnsteuermerkmalen günstiger sein als die Pauschsteuer.
- Stundenmodelle hinterfragen: Bei Rollen mit mehr Bedarf rechnet sich vielleicht eine Teilzeitstelle statt zwei Minijobs.
- Arbeitszeiten dokumentieren: Für gewerbliche Minijobs musst Du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG).
- Stellenanzeigen aktualisieren: „Minijob auf 603-Euro-Basis“ ist ab Januar veraltet. Schreib „Minijob bis 633 Euro“ oder nenne direkt Stundenlohn und Stunden.
Neue Minijobber meldest Du übrigens nicht bei der Krankenkasse an, sondern bei der Minijob-Zentrale. Welche Formalitäten bei einer Einstellung sonst noch anfallen, findest Du in unserer Übersicht Mitarbeiter einstellen: Alle Checklisten von der Stellenanzeige bis zur Probezeit.
So besetzt Du Aushilfsstellen 2027 schneller
Die höheren Abgaben kannst Du kaum beeinflussen. Was Du beeinflussen kannst: wie lange eine Aushilfsstelle unbesetzt bleibt und was Dich die Suche kostet. Und genau da wird es 2027 interessanter, denn wenn Minijobs für Beschäftigte unattraktiver werden sollten, wird auch der Bewerbermarkt enger.
Sei dort sichtbar, wo Aushilfen suchen
Wie Minijobber suchen, zeigen die Suchanfragen bei Google: „Minijob in der Nähe“ wird in Deutschland rund 50.000 Mal im Monat gesucht, „Minijob“ allein noch einmal 48.000 Mal. Aushilfen suchen lokal, mobil und schnell. Sie landen bei Google for Jobs, auf Indeed, bei Kleinanzeigen oder in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, selten auf Deiner Karriereseite.
Eine einzelne Anzeige auf einer einzelnen Jobbörse reicht deshalb selten. Mit dem integrierten Performance-Multiposting von Heyrecruit erstellst Du die Stelle einmal und spielst sie mit einem Klick auf mehr als 20 Jobbörsen aus, darunter genau diese Kanäle. Die Ausspielung priorisiert die Kanäle nach dem Verhältnis aus Reichweite und Kosten, und auf unserer eigenen Jobbörse Job.fish bekommt jede Anzeige automatisch eine Premium-Platzierung. Für Aushilfsstellen besonders hilfreich: Über Standortgruppen wird Deine Anzeige auch in den umliegenden Orten und Pendelzonen sichtbar, aus denen Deine Aushilfen realistisch kommen.
Wähle den Titel, nach dem gesucht wird
Viele Jobbörsen arbeiten mit starren Suchbegriffen. Eine Anzeige mit dem Titel „Service-Talent für unser Team“ taucht bei der Suche nach „Minijob Verkauf“ schlicht nicht auf. Besser funktionieren Titel wie „Aushilfe im Verkauf (Minijob)“ oder „Minijob Servicekraft Wochenende“ plus Ort.
Heyrecruit schlägt Dir für jede Vakanz den marktüblichen, meistgesuchten Stellentitel vor. Bei schwer zu besetzenden Stellen kannst Du zusätzlich Alternativtitel als eigene Ausspielungen anlegen, etwa einmal als „Minijob“ und einmal als „Aushilfe“. Je nach Vakanz entstehen so nach unseren Erfahrungswerten bis zu doppelt so viele Bewerbungen.
Schreib rein, was Aushilfen wirklich wissen wollen
Wer einen Minijob sucht, will in fünf Sekunden drei Dinge wissen: Was verdiene ich pro Stunde, wie viele Stunden sind es und wann genau? Diese Angaben gehören nach oben in die Anzeige, nicht ans Ende. Dazu kommt, ob die Zeiten flexibel sind und ob man zum Beispiel nur am Wochenende arbeiten kann. Mit der kommenden Entgelttransparenz wird die Gehaltsangabe ohnehin zum Standard, mehr dazu in unserem Beitrag zur Entgelttransparenz 2026.
Halte auch die Bewerbung so kurz wie möglich. Für eine Aushilfsstelle schreibt kaum jemand ein Anschreiben, und wer am Handy sucht, bricht bei langen Formularen ab. Wie Du eine Anzeige aufbaust, die gefunden wird und überzeugt, zeigen Dir unsere Anleitung und 26 kostenlosen Vorlagen zum Stellenanzeige erstellen.
Antworte schneller als die anderen
Aushilfen bewerben sich selten nur bei einem Arbeitgeber. Wer sich zuerst meldet, hat oft schon gewonnen. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht innerhalb von ein, zwei Tagen ist bei Minijobs mehr wert als jede ausgefeilte Arbeitgebermarke.
Nutze Dein Team
Deine bestehenden Aushilfen kennen oft genau die Menschen, die Du suchst: Kommilitonen, Nachbarn, Freundinnen aus dem Sportverein. Ein Empfehlungsprogramm kann deshalb gerade bei Minijobs gut funktionieren. Denk nur daran, dass eine Prämie für Deine Minijobber als Arbeitslohn zählt und damit auf die Verdienstgrenze angerechnet werden kann. Wie Du ein Programm aufsetzt, liest Du in unserem Artikel zu Mitarbeiter werben Mitarbeiter.
Behalte die Kosten pro Bewerbung im Blick
Wenn eine Aushilfe Dich ab 2027 rund 880 Euro im Monat kostet, sollte wenigstens die Suche nicht teuer werden. Im Durchschnitt kostet eine Bewerbung bei unseren Kunden rund 10 Euro, und 95 Prozent der Einstellungsziele werden ohne zusätzliches Premium-Budget erreicht. Welche Jobbörsen Du dafür kostenlos nutzen kannst, haben wir in unserem Überblick zu kostenlosen Jobbörsen zusammengestellt.
FAQ: Häufige Fragen zum Minijob 2027
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 Euro im Monat beziehungsweise 7.596 Euro im Jahr. Sie steigt automatisch mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro und ermöglicht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.
Wie viele Stunden darf man 2027 im Minijob arbeiten?
Zum Mindestlohn von 14,60 Euro sind es rund 43,3 Stunden im Monat, im Schnitt zehn Stunden pro Woche. Bei einem höheren Stundenlohn sinkt die Stundenzahl, bei 16 Euro sind es zum Beispiel 39,5 Stunden im Monat.
Ist ein Minijob 2027 steuerfrei?
Für den Minijobber in der Regel ja, weil der Arbeitgeber eine Pauschsteuer übernimmt. Diese soll 2027 von 2 auf 5 Prozent steigen, das Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet. Alternativ kann der Arbeitgeber nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abrechnen. Vom Lohn geht beim gewerblichen Minijob nur der Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent ab, sofern sich der Minijobber nicht befreien lässt.
Was zahlt der Arbeitgeber bei einem Minijob 2027?
Bei einem gewerblichen Minijob voraussichtlich 17,5 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 5 Prozent Pauschsteuer (sofern beschlossen) sowie Umlagen und Unfallversicherung. Zusammen sind das knapp 39 Prozent auf den Lohn. Bei 633 Euro kostet ein Minijobber damit rund 878 Euro im Monat.
Wird der Minijob 2027 abgeschafft?
Nach aktuellem Stand nein. Die Alterssicherungskommission hat zwar empfohlen, den Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen, beschlossen ist davon aber nichts. Für 2027 stehen höhere Abgaben fest beziehungsweise sind geplant, die Minijob-Regelung selbst bleibt bestehen.
Was ist für den Arbeitgeber günstiger: Minijob oder Teilzeit?
Bei den reinen Abgaben ist eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle meist günstiger, Dein Anteil liegt dort bei rund 21 Prozent statt knapp 39 Prozent ab 2027. Der Minijob ist dafür für viele Bewerber attraktiver, weil brutto gleich netto gilt. Rechne deshalb pro Rolle und je nachdem, wen Du erreichen möchtest.
Wie hoch ist der Minijob 2028?
Das steht noch nicht fest. Die Grenze hängt am Mindestlohn ab 2028, über den die Mindestlohnkommission voraussichtlich im Sommer 2027 entscheidet. Geplant ist für 2028 außerdem ein neuer Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 Prozent für gewerbliche Minijobs.
Muss ich bestehende Minijob-Verträge anpassen?
Nur wenn der Vertrag nicht mehr zum Mindestlohn oder zur Grenze passt. Ein fester Monatslohn von 603 Euro bei 43 Stunden unterschreitet ab 2027 den Mindestlohn, und 43,38 Stunden zum Mindestlohn liegen knapp über der neuen Grenze. Verträge mit Stundenlohn und moderater Stundenzahl laufen in der Regel einfach weiter.
Gilt die höhere Krankenversicherungs-Pauschale auch im Privathaushalt?
Nein. Für Minijobs im Privathaushalt bleibt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung bei 5 Prozent. Die Erhöhung betrifft nur gewerbliche Minijobs.
FAQ: Häufige Fragen zum Minijob 2027
Für viele Betriebe sind Minijobber nicht ersetzbar, im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Pflege oder im Handwerk. Daran ändert auch 2027 nichts. Was sich ändert, ist der Preis. Wer jetzt seine Verträge prüft und die Kosten neu kalkuliert, vermeidet im Januar böse Überraschungen. Und wer seine Aushilfsstellen dort ausspielt, wo Minijobber tatsächlich suchen, besetzt sie schneller und gibt für die Suche nicht mehr aus als nötig.
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Dieser Artikel gibt den Stand vom 7. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei der Pauschsteuer und der Pflegeversicherung laufen die Gesetzgebungsverfahren noch. Wir aktualisieren den Artikel, sobald es Neuigkeiten gibt.
